Inhalt
AHV-Zweigstelle
Die kantonalen Ausgleichskassen unterhalten in der Regel für jede Gemeinde eine Zweigstelle (Art. 65 AHVG, Absatz 2). Die AHV-Zweigstelle Ittigen ist die Anlaufstelle für die juristischen und natürlichen Personen im Bereich der Sozialversicherungen.
Die AHV-Zweigstelle Ittigen befasst sich mit folgenden Themen:
- Ergänzungsleistungen
- Neuanmeldungen; Zuständig- und Vollständigkeitsprüfung, Bearbeitung und Registrierung
- Revisionen; Bearbeiten und Registrieren
- Krankheitskosten
- Kostenbeteiligungen / Franchise und Selbstbehalte registrieren und auszahlen
- Bürger und Bürgerinnen auf die AHV/IV/EO-Beitragspflicht hinweisen
- Allgemeine Beratungen im Beitrags- und Leistungsbereich der 1. Säule
- Lernende im Bereich der Sozialversicherungen ausbilden
- Erfassen von Arbeitgebern, Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen etc.
- Entgegennahme der Anmeldungen für Leistungsansprüche aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
- Familienzulagen im Gewerbe und in der Landwirtschaft
- Kinder- und Ausbildungszulagen
- Erwerbsersatzordnung
- Mutterschafts- und Vaterschaftsentschädigung
Kontakt
Gemeinde IttigenAHV-Zweigstelle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 83
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Beschreibung |
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