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Finanzielle Leistungen

Sie sind nicht mehr in der Lage, Ihren oder den Lebensunterhalt Ihrer Familie zu finanzieren. Zusammen mit Ihnen suchen wir soweit möglich nach Lösungen. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe brauchen.   

Kontakt

Gemeinde Ittigen
AHV-Zweigstelle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 83
Fax 031 925 22 99
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Alimentenwesen
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3063 Ittigen
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Wirtschaftliche Sozialhilfe
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Tel. 031 925 22 32
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Alimentenbevorschussung / Inkassohilfe

Werden die Kinderalimente nicht regelmässig bezahlt, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern …

Werden die Kinderalimente nicht regelmässig bezahlt, können Sie bei der Alimentenfachstelle einen Antrag auf Bevorschussung stellen. Die Bevorschussung ist auch bei volljährigen Kindern in Ausbildung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die Alimente über die Volljährigkeit hinaus festgelegt sind.

Unterhalt für einen Ehegatten, Kinderzulagen und rückständige Unterhaltsforderungen werden nicht bevorschusst. Wir können jedoch Inkassohilfe leisten. Die Alimentenfachstelle führt das Inkasso durch. Eingehende Zahlungen leiten wir abzüglich allfälliger Kosten an die Berechtigten weiter.

Personen mit Wohnsitz in Ittigen reichen das Gesuch für die Alimentenbevorschussung oder die Inkassohilfe bei der Alimentenfachstelle ein.

KulturLegi

Mit der KulturLegi können auch Menschen mit wenig Geld am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Mit d…

Mit der KulturLegi können auch Menschen mit wenig Geld am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die KulturLegi ist ein persönlicher Ausweis für Erwachsene und Kinder ab fünf Jahren. Mit diesem Ausweis erhalten Sie Vergünstigungen bei vielen Angeboten. Einige Beispiele:

  • Sie bezahlen weniger für den Eintritt ins Museum oder den Theaterbesuch.

  • Der Sprachkurs kostet Sie weniger.

  • Der Familienausflug ins Schwimmbad ist stark vergünstigt.

  • Das Abo der Gemeindebibliothek kostest Sie weniger.

    Den Ausweis beantragen Sie beim Sozialdienst, der AHV-Zweigstelle oder bei der Geschäftsstelle KulturLegi Kanton Bern.

  • Der Ausweis ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden.

  • Für Kinder ist der Ausweis gratis.

Für Erwachsene ist der Ausweis im ersten Jahr gratis. Die Verlängerung kostet für die erste erwachsene Person einer Familie 20 Franken, für die zweite Person 10 Franken.

Kulturlegi

Sozialhilfe

Existenzsicherung durch die Sozialhilfe Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu bestreiten, können Sie finanzielle Sozialhilfe beantrage…

Existenzsicherung durch die Sozialhilfe

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu bestreiten, können Sie finanzielle Sozialhilfe beantragen.

Ab wann kann ich Sozialhilfe beziehen?

  • Sie sind Einwohner/Einwohnerin der Gemeinde Ittigen.

  • Ihre finanziellen Reserven (verfügbare Ersparnisse) sind geringer als 4000 Franken für Einzelpersonen, 8000 Franken für Ehepaare und 2000 Franken für jedes minderjährige Kind, jedoch maximal 10'000 Franken pro Familie.

  • Ihre monatlichen Einkünfte erreichen das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht. Ihr Existenzminimum wird durch unseren Sozialdienst aufgrund von verbindlichen Richtlinien individuell errechnet. Einen Überblick über diese Richtlinien finden Sie hier.

  • Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig gegenüber anderen Leistungen jeglicher Art (z.B. Sozialversicherungsleistungen wie bspw. Arbeitslosentaggeld, etc.). Sozialhilfe wird ausgerichtet, wenn die Dritthilfe nicht rechtzeitig, nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden ist.

Wie muss ich vorgehen?

  • Beantragen Sie einen Sozialhilfeantrag. Sie können diesen online über unsere Website beantragen oder wir schicken Ihnen den Antrag per Post oder per E-Mail.

  • Füllen Sie den Sozialhilfeantrag vollständig aus. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, alle Angaben korrekt gemacht zu haben. Um rasche und möglichst unbürokratische Hilfe leisten zu können, sind vorläufig nur die notwendigsten Belege einzureichen.

  • Schicken Sie uns das Formular per Post zu oder deponieren Sie es in den Briefkasten vor dem Dienstleistungszentrum Ittigen. Ergänzen Sie den Antrag mit einer Kopie folgender Belege aller Personen im Haushalt: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszug des Bank- resp. Postcheckkontos inkl. Saldo vom letzten Monat, letzte Lohnabrechnung bzw. letzte Leistungsabrechnung (Arbeitslosenkasse, etc.). Sie können uns diese Belege auch per E-Mail zukommen lassen, beispielsweise dank Fotoaufnahmen mit Ihrem Handy.

Sobald wir Ihren Sozialhilfeantrag erhalten haben, prüfen wir Ihren Anspruch auf Sozialhilfe. Wir nehmen anschliessend so rasch wie möglich mit Ihnen telefonischen Kontakt auf und besprechen das Ergebnis der Prüfung. Allenfalls benötigen wir noch ergänzende Auskünfte. Wenn Ihr Anspruch bestätigt ist, können wir die Sozialhilfe innert weniger Tage mit einer ersten Auszahlung auf Ihr Konto einrichten.
 

Bestätigung Sozialhilfebezug/Nichtbezug

Sollten Sie für einen Ausweis oder Ähnliches eine Bestätigung über Bezug oder Nichtbezug von Sozialhilfe brauchen, können Sie am Schalter vorbeikommen oder das entsprechende Online-Formular ausfüllen.
 

Bitte zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen und Anliegen mit uns Kontakt aufzunehmen.

Sozialversicherungen

Wir, die AHV-Zweigstelle, beantworten Ihnen alle Fragen zu Sozialversicherungen. Gleichzeitig sind wir Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse. Wir beraten Sie über Ihre Pflichten a…

Wir, die AHV-Zweigstelle, beantworten Ihnen alle Fragen zu Sozialversicherungen. Gleichzeitig sind wir Bindeglied zur kantonalen Ausgleichskasse.

Wir beraten Sie über Ihre Pflichten als Arbeitgeber/Arbeitgeberin oder als selbständig erwerbende Person. Die Anmeldung von beitragspflichtigen Personen nehmen wir entgegen. Wir helfen Ihnen, Rentenleistungen geltend zu machen.

Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter beziehen:

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EL (Ergänzungsleistungen)
  • HE (Hilflosenentschädigung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)

Diese Meldeformulare und Merkblätter können Sie ebenfalls unter dem Link «AHV/IV» oder «Ausgleichskasse des Kantons Bern» herunterladen.

Erreichen Sie bald das Rentenalter? Bitte reichen Sie die Anmeldung für eine Altersrente drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug ein.

Zugehörige Objekte