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Handlungsfähigkeitszeugnis
Sie benötigen ein Handlungsfähigkeitszeugnis? Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine umfassende Geschäftsfähigkeit besteht.
Für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zuständig. Sie erstellt die Zeugnisse
- für die betroffene Person selbst
- für Behörden, sofern dies in einem Gesetz vorgesehen ist oder die Behörde nachweist, dass das Handlungsfähigkeitszeugnis für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unerlässlich ist.
Handlungsfähigkeitszeugnisse enthalten folgende Angaben:
- Personalien (Familienname, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Heimatort, Adresse);
- Dauer des Wohnsitzes in der Gemeinde;
- zivilrechtliche Handlungsfähigkeit (gemäss Zivilgesetzbuch)
Preise: 20 Franken (KESB-Schalter) / 30 Franken (Versand per Post)
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB (PDF, 116.29 kB) | Download | 0 | Merkblatt Handlungsfähigkeitszeugnisse KESB |