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Öffentliche Auflage ZöN 16 Eyfeld: Änderung Strassenabstand

15. Januar 2025
Zweite öffentliche Auflage infolge Gemeindeversammlungsbeschluss.

Der Gemeinderat Ittigen bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes folgende gegenüber den Auflageakten geänderte und durch die Gemeindeversammlung am 03. Dezember 2024 beschlossene Änderung von Artikel 221 Baureglement zur öffentlichen Auflage. Die Änderung betrifft den Strassenabstand für Anlagen zum Kirschenackerweg.

  • Auflageort: Dienstleistungszentrum Gemeinde, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen
  • Auflagefrist: Die Unterlagen können vom 16. Januar bis und mit 14. Februar 2025 während den Büroöffnungszeiten und hier unter «Dokumente» eingesehen werden.
     

Einsprachen können nur gegen die bezeichneten nachträglichen Änderungen (blau markiert) erhoben werden und sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich mit Begründung an den Gemeinderat, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen.

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten.

Visualisierung Basisstufe Eyfeld.

Zugehörige Objekte

Name
Änderungen Baureglement ZöN 16 Eyfeld (PDF, 208.41 kB) Download 0 Änderungen Baureglement ZöN 16 Eyfeld
Erläuterungsbericht ZöN 16 Eyfeld (PDF, 6.12 MB) Download 1 Erläuterungsbericht ZöN 16 Eyfeld