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Hundetaxe
In der Gemeinde Ittigen beträgt die Hundetaxe 100 Franken pro Hund. Die Taxe ist jährlich geschuldet.
Taxpflichtig sind Halter und Halterinnen, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde zuerst bei der Gemeinde anzumelden und anschliessend über den Tierarzt in der Amicus-Datenbank eintragen zu lassen.
Weiter Infos entnehmen Sie dem Merkblatt unter «Dokumente».
Zugehörige Objekte
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Merkblatt Hundetaxe (PDF, 388.26 kB) | Download | 0 | Merkblatt Hundetaxe |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 031 925 22 67 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen | 031 925 22 10 | Kontaktformular |
Name | Download |
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