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Steuern
Zur Finanzierung der verschiedensten Aufgaben (z.B. Schule, Strassen) erhebt die Gemeinde Steuern. Die Steuerverwaltung Ittigen erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Erhebung von Steuern und Abgaben. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern.
Die geltenden Steueranlagen finden Sie hier.
Kontakt
Steuern
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 67
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular
Einkommens- und Vermögenssteuern
Natürliche Personen
Steuerpflichtige Personen, welche nicht der Quellensteuer unterstellt sind, müssen jedes Jahr die Steuererklärung für Einkommens- und Vermögenssteuer ausfüllen. Junge Erwachsene füllen ab dem 18. Altersjahr eine eigene Steuererklärung aus.
Die Steuererklärungen können in Papierform oder via Internet über TaxMe-Online ausgefüllt werden.
Das Dienstleistungszentrum Ittigen stellt zudem im Bereich Steuern gratis einen öffentlich zugänglichen Computer-Terminal (TaxMe-Corner) zur Verfügung. Dieser ermöglicht den steuerpflichtigen BürgerInnen der Gemeinde Ittigen, ihre Steuererklärung online übers Internet selber einzugeben. Bei Fragen zum Benutzen von TaxMe-Online und einzelnen steuerrechtlichen Problemen bietet das Personal des Bereichs Steuern den entsprechenden Support. Aus Koordinationsgründen ist für das Benützen des TaxMe-Corners eine vorgängige Anmeldung beim Bereich Steuern notwendig.
Allen 18-jährigen Steuerpflichtigen, welche zum ersten Mal eine Steuererklärung ausfüllen müssen, bietet der Bereich Steuern der Gemeinde Ittigen die Mithilfe zum Ausfüllen der Steuererklärung an.
Juristische Personen
Informationen zum Ausfüllen von Steuererklärungen für Gewinn- und Kapitalsteuer finden Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung Bern.
Hundetaxe
In der Gemeinde Ittigen beträgt die Hundetaxe 100 Franken pro Hund. Die Taxe ist jährlich geschuldet.
Taxpflichtig sind Halter und Halterinnen, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag (1. August) älter ist als sechs Monate.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, ihre Hunde zuerst bei der Gemeinde anzumelden und anschliessend über den Tierarzt in der Amicus-Datenbank eintragen zu lassen.
Weiter Infos entnehmen Sie dem Merkblatt unter «Dokumente».
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer beträgt 1.1 ‰ des amtlichen Werts. Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen.
Nach dem kantonalen Steuergesetz bezahlt diejenige Person die Liegenschaftssteuer für das ganze Jahr, welche am 31.12. im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer bzw. Nutzniesserin oder Nutzniesser eingetragen ist. Die Gemeinde Ittigen fakturiert die Liegenschaftssteuer zusammen mit den Kehrichtgebühren. Liegenschaftssteuerbeträge unter 5 Franken werden nicht in Rechnung gestellt.
Persönlicher Steuerausweis
Hier können Sie einen Steuerausweis für sich persönlich beantragen. Im Steuerausweis werden folgende Informationen aufgeführt:
Natürliche Personen:
- steuerbares Einkommen
- steuerbares Vermögen
- amtlicher Wert der Grundstücke in der Gemeinde Ittigen
Juristische Personen:
- steuerbarer Gewinn
- steuerbares Eigenkapital
- amtlicher Wert der Grundstücke in der Gemeinde Ittigen
Steuerauskunft
- Preis
- 10.00
Steuerdokumente bestellen
Sämtliche Formulare im Zusammenhang mit den Steuern können beim Bereich Steuern bestellt oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung im PDF-Format heruntergeladen werden.
Zudem können beim Bereich Steuern folgende Kopien und Auszüge bestellt werden:
- Kopie persönliche Veranlagungsverfügung
- Kopie persönliches Protokoll Amtliche Bewertung
- Kopie persönliche Eigenmietwertbescheinigung
- Kopie persönliche Liegenschaftssteuerrechnung
- Kopie persönliche Steuererklärung
Steuererklärungsdienst 60+
Sie möchten Ihre Steuererklärung nicht selbst ausfüllen? Fachpersonen von Pro Senectute nehmen Ihnen diese Aufgabe gerne ab. Der Steuererklärungsdienst steht Personen ab dem 60. Lebensjahr zur Verfügung.
Hier geht's zur Website von Pro Senectute.
Sie können sich auch telefonisch bei der Pro Senectute melden: Tel. 031 359 03 03
Hier erhalten Sie dann alle weiteren Informationen zum Ablauf.
Zugehörige Objekte
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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