Inhalt
Besuchervisum Schweiz (Verlängerung)
Ist ein Visum für den Aufenthalt in der Schweiz abgelaufen, kann es in Ausnahmefällen verlängert werden. Hierfür müssen Sie folgende Unterlagen persönlich bei der Fremdenkontrolle abgeben:
-
aktuelles Passfoto der eingereisten Person
-
Gesuch (schriftliche Begründung für die Verlängerung)
-
Pass der eingereisten Person (Passkopie mit Einreisestempel)
-
Bestätigung, dass die Ausreise erfolgen wird
-
Unterhaltsgarantie (Formular siehe «Dokumente»)
-
Verlängerung der Heilkostenversicherung
-
Auszug aus dem Betreibungsregister der Garant
-
Lohnabrechnung der letzten vier Monate der Garant
Bei der Einwohner- und Fremdenkontrolle wird der Fragebogen für Ausländer und Ausländerinnen ausgefüllt und zusammen mit den Unterlagen an den Migrationsdienst weitergeleitet.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Formular Unterhaltsgarantie (PDF, 119.26 kB) | Download | 0 | Formular Unterhaltsgarantie |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Fremdenkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |