Kopfzeile

© 2025 Gemeinde Ittigen

Inhalt

Leerwohnungszählung per 1. Juni 2025

14. April 2025
Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet.

Hauseigentümer oder Verwalter, die per 1. Juni 2025 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Abteilung Bau Ittigen bis am 31. Mai 2025 zu melden.

Das entsprechende Formular können Sie bei der Abteilung Bau wie folgt anfordern:

Talboden, Fischrain und Bantiger.