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Beschlüsse des Gemeinderats vom 11. November 2024
Gemeindeübergreifendes Veloverleihsystem
Seit 2018 gibt es das Velo-Verleihsystem «Velo Bern» in der Kernagglomeration Bern – darunter die PubliBike-Standorte an den drei Bahnhöfen Worblaufen, Papiermühle und Station Ittigen. Weil die entsprechenden Leistungsverträge nicht nur in der Gemeinde Ittigen auslaufen, schlossen sich 15 Berner Agglomerationsgemeinden und die Stadt Bern für eine gemeinsame Ausschreibung zusammen. Dabei setzte sich die PubliBike AG durch und erhielt den Zuschlag für den Betrieb eines regionalen öffentlichen Veloverleihsystems ab Januar 2026 (siehe gemeinsame Medienmitteilung vom Juni 2024).
Der Gemeinderat beschloss daraufhin im August 2024 für den Betriebsstart ab Januar 2026 zu den drei bereits bestehenden zusätzlich sechs Verleihstationen zu bestellen sowie das Pauschalangebot Mitarbeitenden-Mobilität. Letzteres könnte sich positiv auf die Gemeinde Ittigen als Arbeitgeberin auswirken. Die zusätzlichen Standorte sind bei der Gemeindeverwaltung im Rain, an der Aare in Worblaufen, in Altikofen (Raum Schule), im Raum Rudolf-Steiner-Schule / Tilia, im Raum Kappelisacker und im Eyfeld vorgesehen.
Das Weiterführen und Stärken des Veloverleihsystems VVS entspricht den Mobilitätszielen der Gemeinde (Richtplan Verkehr, Konzept Klimact 2030+). Für die gesamte Laufdauer von acht Jahren wird ein Verpflichtungskredit von 312'000 Franken nötig.
Der Gemeinderat hat den Kredit von 312'000 Franken für die gesamte Laufzeit des Veloverleihsystems von acht Jahren genehmigt.
Ersatz IT-Hardware der Schule
Die Hardware der Schule wird regelmässig ersetzt. Die Geräte haben im Normalfall eine Lebensdauer von fünf Jahren. Der Ersatz erfolgt jeweils gestaffelt, damit die Arbeiten in-house abgewickelt werden können. Die aktuell zu ersetzenden Geräte sind bereits sechs Jahre alt. Die Neubestückung ist mit Geräten der Firma HP geplant. Der Ersatz soll im ersten Quartal 2025 erfolgen. Die alten Geräte werden der GEWA gespendet. In der Investitionsplanung sind für das Projekt bereits 200'000 Franken eingestellt. Die zu erwartenden Kosten fallen indes mit 155'000 Franken tiefer aus.
Der Gemeinderat hat für den Ersatz der Hardware Schule dem Verpflichtungskredit von 155'000 Franken zulasten der Investitionsrechnung zugestimmt.
Änderung der Verordnung öffentliche Sicherheit VöS
Die Zivilschutzorganisation Bantiger (ZSO Bantiger) wird Ende 2024 aufgelöst, die Gemeinde Ittigen schliesst sich auf 2025 deshalb der Zivilschutzorganisation (ZSO) Bern plus an. Mit der Auflösung der ZSO Bantiger werden sämtliche diesbezüglichen Bestimmungen in der Verordnung öffentliche Sicherheit (VöS) aufgehoben. Ausserdem obliegen den Gemeinden aufgrund von Neuerungen im übergeordneten Recht keine Aufgaben mehr bei der wirtschaftlichen Landesversorgung. Eine Teilrevision der VöS wird deshalb nötig. Die Änderungen beinhalten unter anderem
- eine Präzisierung der Zuständigkeiten von Sicherheitskommission, Feuerwehrkommando und Feuerwehrkommandant sowie den Anforderungen an Angehörige von Feuerwehr und Kader,
- das Einführen eines kommunalen Krisenteams
- oder auch Anpassungen bei der Ersatzabgabe (von heute 300 auf 350 Franken).
Das VöS soll zusammen mit dem angepassten Reglement öffentliche Sicherheit RöS per 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Der Gemeinderat hat die Teilrevision der Verordnung öffentliche Sicherheit VöS gutgeheissen.
Teuerungsausgleich Gemeindepersonal
Den öffentlich- und den obligationenrechtlich angestellten Mitarbeitenden wurde die Teuerung letztmals per 1. Januar 2024 mit 1,7 Prozent ausgeglichen. Gemessen am Landesindex für Konsumentenpreise steigt die Teuerung per 1. Januar 2025 um 0,6 Prozent. Aufgrund des stabilen Finanzhaushalts der Gemeinde soll dieser Anstieg dem Personal ausgeglichen werden.
Der Gemeinderat beschloss, dem Gemeindepersonal per 1. Januar 2025 einen Teuerungsausgleich von 0,6 Prozent zu gewähren.
Teilrevision Gehaltsklassenverordnung
Verschiedene neue oder geänderte Funktionen bedingen eine Teilrevision der Gehaltsklassenverordnung. Zudem waren weitere Bereinigungen notwendig.
Der Gemeinderat hat die Änderungen in der Gehaltsklassenverordnung genehmigt. Sie treten – vorbehältlich allfälliger Beschwerden – per 1. Januar 2025 in Kraft.