Inhalt
Beschlüsse des Gemeinderats vom 28. Februar 2022
Ausbau WLAN im Dienstleistungszentrum
Der Gemeinderat befasste sich in den letzten Jahren stetig mit der fortschreitenden Digitalisierung und veröffentlichte dazu letztes Jahr eine Strategie. Dem Gemeinderat ist wichtig, dass auch die Verwaltung in der Lage ist, mit dem Wandel der Zeit Schritt zu halten. Dienstleistungen sollen bedürfnisgerecht erbracht und wo nötig rasch angepasst werden können. Ein flächendeckendes WLAN für Mitarbeitende, Externe und Gäste im Dienstleistungszentrum soll deshalb künftig die technologische Grundlage dafür schaffen, innerhalb des Hauses neue Formen der Zusammenarbeit und des Austauschs zu ermöglichen. Es legt zudem den Grundstein für mobile Arbeitsplätze und digitale, effiziente Arbeitsprozesse.
Der Gemeinderat hat dem Einführen eines flächendeckenden WLAN im Dienstleistungszentrum zugestimmt und dafür einen Verpflichtungskredit von 95'000 Franken inkl. MwSt. gesprochen.
Bundesfeier 2022
Die 1. August-Kommission befasst sich mit der Organisation der Bundesfeier 2022, die in einem grösseren Rahmen stattfinden soll. Sie unterbreitete dem Gemeinderat das dazu nötige Konzept. In den kommenden Monaten wird entschieden, in welchem Rahmen die Feierlichkeiten definitiv stattfinden.
Der Gemeinderat hat das Konzept für die Feierlichkeiten zur diesjährigen Bundesfeier genehmigt.
Änderung Baureglement
Die Abklärungen zur nötigen Sanierung der Dreifachsporthalle und des Mehrzweckgebäudes (Festsaal) führten zur Erkenntnis, dass die beiden Gebäude aufgrund ihres Zustands nicht saniert, sondern zurück- und neugebaut werden müssen. Um die städtebaulichen, freiräumlichen und architektonischen Rahmenbedingungen für den angestrebten qualitätsvollen Neubau zu klären, erfolgt ein einstufiger Projektwettbewerb nach SIA-Norm. Es wird eine Lösung gesucht, die mit ihrer hohen betrieblichen, funktionalen und architektonischen Qualität zu überzeugen vermag und sich ortsbaulich gut in die bestehenden Gebäude einfügt. Um die Bauten innerhalb der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) realisieren zu können, muss Artikel 221 des Baureglements geringfügig angepasst werden. Die Gebäudelänge wird um 15 Meter verlängert und die Fassadenhöhe traufseitig für Schräg- und Flachdächer um 1.5 Meter erhöht. Das Orts- und Landschaftsbild wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Die Änderung von Artikel 221 des Baureglements wurde vom Gemeinderat genehmigt und zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben. Die Einladung zur Teilnahme an der öffentlichen Mitwirkung erfolgt mit separater Publikation im amtlichen Anzeiger und auf der Gemeindewebsite.
Kauf der Liegenschaft «Längfeldstrasse 5»
Der Gemeinderat beabsichtigt, das Grundstück Ittigen-Nr. 3805 «Längfeldstrasse 5» käuflich zu erwerben. Es befindet sich im Gebiet Kappelisacker zwischen den Parzellen Ittigen-Nrn. 4872 (Doppelkindergarten Kappelisacker) und 907 (Kita Tevilino). Die heutige Grundeigentümerin ist bereit, das Grundstück an die Gemeinde zu veräussern. Mit Erwerb der Liegenschaft bietet sich die ideale Gelegenheit, in einem bevölkerungsreichen Quartier eine Nutzungsreserve mit Entwicklungspotential zu schaffen. Sollte der Standort nicht wie geplant entwickelt werden können, wäre ein späterer Verkauf problemlos möglich. Der Kauf liegt nach Artikel 30 Absatz 1 der Gemeindeordnung in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlung.
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Gemeindeversammlung im Juni 2022 den Kauf des Grundstücks Ittigen-Nr. 3808 «Längfeldstrasse 5» zum Preis von 550'000 Franken (zzgl. Notariats- und Grundbuchkosten) zu beantragen und ihn gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss zu ermächtigen.
Siedlungsverträgliche Grauholzstrasse; Kreditabrechnung
Am 26. Juni 2018 genehmigte die Gemeindeversammlung das Projekt «Siedlungsverträgliche Grauholzstrasse» und sprach einen Verpflichtungskredit von insgesamt 3,210 Mio. Franken. Darin enthalten sind die beiden Kredite für das Vorprojekt und die Planung, welche der Gemeinderat zuvor bereits bewilligte. Die Arbeiten sind in der Zwischenzeit abgeschlossen.
Der genehmigte Verpflichtungskredit wird bei Bruttoanlagekosten von CHF 2’406 Mio. um CHF 803'395.41 unterschritten. Die Einsparungen resultieren aus nicht umsetzbarem Landerwerb.
Der Gemeinderat hat die Kreditabrechnung zum Projekt «Siedlungsverträgliche Grauholzstrasse» mit Brutto-Anlagekosten von 2'406'604.59 Franken und einer Brutto-Kreditunterschreitung von 803'395.41 Franken genehmigt und diese zur Kenntnisnahme durch die Gemeindeversammlung verabschiedet.
Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Everts Judith + Daniel, Cäcilienstrasse 4, 3007 Bern: Baubewilligung für die Renovation des bestehenden Einfamilienhauses, den Abbruch Wintergarten, den Einbau einer Lukarne im Obergeschoss, den Ersatz der bestehenden Stützmauern (Eisenbahnschwellen) und den Bau eines Velounterstandes am Hofgutweg 30, 3063 Ittigen, Parzelle Nr. 6069.
- Hauk Thorsten, Altikofenstrasse 191, 3048 Worblaufen: Baubewilligung für den Ersatz der bestehenden Ölheizung durch eine Luft/WasserWärmepumpe, das Erstellen eines Wintergartens und das Anpassen der bestehenden Gartenmauer mit einem Zaun an der Altikofenstrasse 191, 3048 Worblaufen, Parzelle Nr. 7005.
Einbürgerungen
Das Gemeindebürgerrecht wurde zwei Erwachsenen und drei Kindern aus Deutschland, je einer erwachsenen Person aus der Türkei und der Niederlande sowie drei Kindern bzw. Jugendlichen aus Eritrea zugesichert.