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Zuzug
Herzlich willkommen! Schön, haben Sie Ittigen als Wohngemeinde gewählt. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns an. Sie können sich entweder persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) anmelden.
Kontakt
Einwohnerkontrolle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular
Fremdenkontrolle
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 22
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular
Anmeldung Ausländer/in
Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich beim Bürgerdesk oder online via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) an.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:
- Gültiger Reisepass (oder bei EG / EFTA-Angehörigen die Identitätskarte)
- Ausländerausweis, sofern vorhanden
- Arbeitsvertrag (Kopie)
- Mietvertrag (Kopie)
- Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Geburtsurkunde (bei minderjährigen Kindern)
- Preis
- 25.00
Anmeldung Schweizer/in
Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei uns am Schalter oder via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) an.
Bei der persönlichen Anmeldung benötigen wir:
- Pass oder ID
Beachten Sie zudem:
- Sind Sie zivilschutzpflichtig, melden Sie die Adressänderung der Zivilschutzstelle ZSO Bantiger.
- Sind Sie militärdienstpflichtig, melden Sie die Adressänderung der Abteilung Militär.
- Preis
- 20.00
Anmeldung Wochenaufenthalt
Melden Sie sich bitte innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Bürgerdesk im Gemeindehaus an.
Für die Anmeldung benötigen wir Ihren Heimatausweis (SchweizerIn) bzw. Interimsausweis (AusländerIn).
Hinweis
Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält (Artikel 4 und Artikel 165 des Steuergesetzes). Der Bereich Steuern prüft aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in regelmässigen Abständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt in Ittigen noch erfüllt sind.
Datensperre Privatperson
Sie können die Bekanntgabe Ihrer Daten an Private sperren lassen. Bitte füllen Sie das Formular "Gesuch Datensperre" aus und senden es unterschrieben an die Einwohner- und Fremdenkontrolle.
Eine Sperre wirkt nicht gegenüber öffentlichen Organen. Diese erhalten die Daten, sofern dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich umschriebenen Aufgaben erforderlich ist. Ebenso wenig wirkt eine Datensperre, wenn die anfragende Privatperson nachweisen kann, dass die Datensperre sie an der Verfolgung ihrer Rechte hindert.
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
Fremdenkontrolle | 031 925 22 22 | Kontaktformular |
Frage |
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Sie können sich provisorisch mit dem Online-Formular anmelden. Um Sie definitiv Anzumelden, kommen Sie bitte mit dem Heimatausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbei. |
Beantragen Sie bei der Einwohnerkontrolle Ittigen einen Heimatausweis (schweizer Staatsangehörige) / Interimausweis (ausländische Staatsangehörige). Der Ausweis kann online bestellt oder perönlich am Schalter bezogen werden. Mit diesem Ausweis müssen Sie sich bei der anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter-/in anmelden. |
Alle Unterlagen, die Sie für den Zuzug nach Ittigen brauchen lesen Sie unter Zuzug. Sie können sich entweder persönlich bei uns am Schalter oder online via eUmzugCH (Wegzug, Zuzug, Umzug) anmelden. |