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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024

3. Dezember 2024
Die anwesenden Stimmberechtigten haben die traktandierten Geschäfte wie folgt verabschiedet:

1. Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget 2025 und Planung 2026 bis 2029

Die Leistungsgruppendefinitionen 2025, mit Einschluss des damit verbundenen Nettoaufwands, wurden mit der Ergänzung des neuen Wirkungsziels 08.05 (Errichtung Haltekanten bei Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz) genehmigt.

Das Budget 2025 mit einem Aufwandüberschuss von 1,925 Mio. Franken und mit folgenden Steuern und Abgaben wurde genehmigt:

  • Obligatorische Gemeindesteuern: 1,23 der einfachen Steuer (bisher 1,13)
  • Liegenschaftssteuer: 1,1‰ des amtlichen Werts

 

2. Schulanlage Eyfeld; Zone für öffentliche Nutzung (ZöN 16) mit Änderung Baureglement und Zonenplan 1

Die Änderung in Artikel 221 und 322 Baureglement sowie im Zonenplan 1 mit Festlegen des Perimeters der ZöN 16 «Eyfeld», unterteilt in Sektor 1 und Sektor 2, wurde genehmigt.

Zudem wurde beschlossen, in Artikel 221 Baureglement den Strassenabstand von min. 0.50 m für Anlagen zum Kirschenackerweg festzulegen.

Damit wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Umsetzen des Projekts geschaffen.

 

3. Reinigungsarbeiten Schulanlagen und weitere Liegenschaften

Die Stimmberechtigten haben der Auslagerung der Reinigungsarbeiten an die Firma COWA Service Gebäudedienste AG ab dem 1. September 2025 für eine Dauer von fünf Jahren zugestimmt.

Für diese Dienstleistung wurde zulasten der Erfolgsrechnung ein Verpflichtungskredit von 4,153 Mio. Franken bewilligt und der Gemeinderat zum Vertragsabschluss ermächtigt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 31 Gemeindeordnung.

 

4. Neubau Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrum Rain; Baukredit

Für den Neubau des Sport-, Freizeit- und Betreuungszentrums Rain wurde zulasten der Investitionsrechnung ein Verpflichtungskredit von 40,050 Mio. Franken (inkl. MWST) genehmigt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum nach Art. 31 Gemeindeordnung.

Für das Turnhallenprovisorium haben die Stimmberechtigten zulasten der Erfolgsrechnung 2025-2027 einen Verpflichtungskredit von 1,12 Mio. Franken (inkl. MWST) genehmigt.

 

5. Liegenschaft Fischrainweg 2, Worblaufen; Übertrag ins Verwaltungsvermögen

Die Stimmberechtigten haben dem Übertrag des Grundstücks Ittigen Gbbl. Nr. 4679 am Fischrainweg 2 in Worblaufen vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen zugestimmt und den dafür notwendigen Verpflichtungskredit von 682'080 Franken genehmigt. Gleichzeitig wurde die Kreditabrechnung zur Kenntnis genommen.

 

6. Ersatz Wasserleitungen Talweg / Untere Zollgasse / Worblentalstrasse; Nachkredit

Der Nachkredit von 120'000 Franken (inkl. MWST) für den Ersatz der Wasserleitungen im Bereich Talweg / Untere Zollgasse / Worblentalstrasse wurde genehmigt.

 

7. Sanierung ARA-Strasse; Nachkredit

Die Stimmberechtigten haben den Nachkredit für die Sanierung der ARA-Strasse in der Höhe von 275'000 Franken (inkl. MWST) genehmigt.

Symbolbild Gemeindeversammlung.