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Tombolas | Lotto | Lotterie

Benötigen Sie für das Durchführen einer Tombola, eines Lottos oder für eine Lotterie eine Bewilligung? Hier erfahren Sie es.

Lotterie

Als Lotterie gilt jede Veranstaltung, bei der gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht ges…

Als Lotterie gilt jede Veranstaltung, bei der

  1. gegen Leistung eines Einsatzes oder bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes
  2. ein vermögensrechtlicher Vorteil als Gewinn in Aussicht gestellt wird
  3. über dessen Erwerb, Grösse oder Beschaffenheit planmässig
  4. durch Ziehung von Losen oder Nummern oder ein ähnliches auf Zufall gestelltes Mittel entschieden wird.


Eine Lotteriebewilligung erhalten Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten mit Sitz im Kanton Bern. Die Organisationen müssen ausgehend von ihren Statuten ausschliesslich gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgen.

Lotterien für gemeinnützige und wohltätige Zwecke müssen mindestens von regionaler Bedeutung sein. Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, bei denen die Teilnahme durch den Kauf eines Loses erfolgt.

Für die Bewilligung der Lotterien ist der Kanton zuständig. Hier geht's zur entsprechenden Website.

Tombola | Lotto

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht an den Kanton. Die Vorgaben sind einzuhalten. Erträge aus Lotto und To…

Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht an den Kanton. Die Vorgaben sind einzuhalten.

Erträge aus Lotto und Tombola dürfen nur für gemeinnützige und wohltätige Zwecke eingesetzt werden.

Eine Checkliste und das Online-Meldeformular finden Sie auf der Website des Kantons.

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