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Verkehr
Sie möchten lernen, Auto zu fahren? Sie sind im Gehen behindert und darauf angewiesen, dass Sie erleichtert parkieren können? Wir informieren Sie, wie Sie vorgehen müssen.
Lernfahrausweis
Für das Ausstellen von Lernfahrausweise aller Kategorien ist das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.
Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste
Seit 1. Juli 2006 ist für die Bewilligung von Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen (Parkkarten) im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt.
Parkkarten
Die Gemeinde Ittigen stellt für berechtigte Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Geschäftsbetriebe Parkkarten in der «Blauen Zone» aus.
Die Parkkarten können online oder am Bürgerdesk des Dienstleistungszentrums Ittigen bezogen werden. Die Gültigkeit beträgt einen Tag, einen Kalendermonat oder ein Jahr. Für die Erstausstellung einer Parkkarte benötigen wir eine Kopie des Führer- und des Fahrzeugausweises.
Parkkarte Anwohnende (Blaue Zone)
- CHF 5 pro Tag inkl. MWST
- CHF 30 pro Monat inkl. MWST
- CHF 300 pro Jahr inkl. MWST
Parkkarte Gewerbe (Blaue Zone)
- CHF 60 pro Monat inkl. MWST
- CHF 600 pro Jahr inkl. MWST
Parkkarte öffentliche Plätze (weisse Parkfelder)
- CHF 40 pro Monat inkl. MWST
- CHF 400 pro Jahr inkl. MWST
Parkplatz Bahnhof Ittigen (weisse Parkfelder)
An der Bahnstrasse beim Bahnhof Ittigen stehen 26 Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind mit weissen Parkfeldern markiert. An der Parkuhr kann sowohl mit Bargeld als auch über die TWINT-, ParkingPay- und EasyPark-App die Parkgebühr bezahlt werden.
Die ersten 30 Minuten kosten 50 Rappen, für jede weitere Stunde (60 Minuten) wird 1 Franken berechnet. Die maximale Parkdauer beträgt 1 Tag (Nachzahlen verboten).
Hinweis
Bitte berücksichtigen Sie, dass nicht alle Personen eine Parkkarte beziehen können. Für eine Parkkarte in der Blauen Zone sind ausschliesslich Anwohnerinnen und Anwohner des folgenden Perimeters berechtigt.
Parkkarten für die öffentlichen Parkplätze werden ausschliesslich an Mitarbeitenden der Gemeinde, des Altersheims Aespliz sowie der Schule abgegeben.
MWST-Nr.: CHE290.899.238 MWST