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Gastgewerbe

Beabsichtigen Sie, einen bestehenden Gastgewerbebetrieb zu übernehmen oder gar ein neues Lokal zu eröffnen? Wir wünschen Ihnen dabei gutes Gelingen und viel Erfolg. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen im Gastgewerbe oder beantworten offene Fragen dazu.

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Gemeinde Ittigen
Sicherheit
Rain 7
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3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 52
Fax 031 925 22 99
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Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Veranstaltungen, welche unter den Begriff des Gastgewerbes fallen, können bewilligungspflichtig sein. Wir beraten Sie gerne dazu. Das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung…

Veranstaltungen, welche unter den Begriff des Gastgewerbes fallen, können bewilligungspflichtig sein. Wir beraten Sie gerne dazu.

Das Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung ist bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, einzureichen. Für das Ausstellen einer gastgewerblichen Einzelbewilligung ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig.

Jugendschutz

Alkoholische Getränken jeglicher Art dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Ebenfalls verboten ist die Abgabe von gebrannten alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren. Für jeden Anlass mit Alkoholausschank ist ein Jugendschutzkonzept einzureichen. Nähere Informationen sowie Mustervorlagen finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter des Kantons Bern.

Gastgewerbliche Überzeitbewilligung

Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet werden und sind bis spätestens um 00.30 Uhr des Folgetages zu schliessen. Für höchstens 24 frei wählbare Anlässe pro Kalenderjahr darf ei…

Gastgewerbebetriebe dürfen ab 05.00 Uhr geöffnet werden und sind bis spätestens um 00.30 Uhr des Folgetages zu schliessen. Für höchstens 24 frei wählbare Anlässe pro Kalenderjahr darf ein Gastgewerbebetrieb Überzeitbewilligungen beantragen. Der Betrieb darf in solchen Fällen bis um 03.30 Uhr des folgenden Tages offen halten.

Bitte reichen Sie das Gesuch um Überzeitbewilligung bei der Gemeinde Ittigen, Bereich Sicherheit, Rain 7, 3063 Ittigen, ein.

Die Überzeitbewilligungen sind im Voraus zu beziehen und zu bezahlen.

Geschicklichkeitsautomat (Jetonapparat)

Seit 1. Januar 2019 ist die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei der Lotterie- und Wettkom…

Seit 1. Januar 2019 ist die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) für das Ausstellen der Bewilligungen zuständig. Bitte melden Sie sich bei Interesse direkt bei der Lotterie- und Wettkommission.

Zugehörige Objekte

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