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Beschlüsse des Gemeinderats vom 31. März 2025

2. April 2025
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Gemeinderechnung 2024

Das Rechnungsergebnis schliesst mit einem Defizit von 1,440 Mio. Franken ab – das sind 557'000 Franken weniger als budgetiert. Folgende wesentlichen Abweichungen prägen das Ergebnis:

  • Mindererträge bei den juristischen Personen. Die Leistungsgruppe Finanzen benötigt deshalb einen Nachkredit von rund 1,240 Mio. Franken.
  • In der Leistungsgruppe Soziales ist die Abweichung auf die Lastenausgleichszahlungen des Kantons für Wirtschaftliche Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen zurückzuführen. Es ist ein Nachkredit von 413'320 Franken nötig.
  • Abschreibungen, Unterhaltsarbeiten sowie die Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» von rund 3,618 Mio. Franken führen zu einer Budgetüberschreitung bei der Leistungsgruppe Hochbau. Es ist ein Nachkredit von 134'290 Franken nötig.

Der Nachkredit für die Leistungsgruppe Hochbau fällt in die Kompetenz des Gemeinderats, über die beiden anderen Nachkredite sowie über die Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Investitionen» muss die Gemeindeversammlung entscheiden.

Der Gemeinderat hat den Nachkredit von 134’290 Franken für die Leistungsgruppe Hochbau genehmigt. Die Nachkredite für die Leistungsgruppen Finanzen und Soziales, die Rechnung 2024 sowie die Berichterstattung auf Stufe Leistungsgruppe wurden zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 verabschiedet.

 

ARA Worblental – öffentliche Planauflage

Der Gemeindeverband ARA Worblental ist gesetzlich verpflichtet, eine zusätzliche Reinigungsstufe zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen im Abwasser (eine sogenannte EMV-Anlage) zu erstellen und zu betreiben. Dieser Ausbau benötigt mehr Fläche als ursprünglich angenommen, unter anderem aufgrund von Verschärfungen der Reinigungsanforderungen. Deshalb müssen die Planungsinstrumente angepasst werden:

  • Der Baubereich A1 im Uferschutzplan USP C «ARA Worblental» muss um rund 125 m² auf Waldareal erweitert werden, was eine Rodung bedingt. Damit verbunden ist eine Änderung der grundeigentümerverbindlichen Waldgrenze im Überbauungsplan Nr. 390 «Baulinien / Waldgrenzen / Waldabstandslinien».
  • Zudem braucht es Anpassungen des Fusswegs vom Hubelgut hinunter zur Aare sowie des Uferwegs im Bereich der neuen EMV-Anlage.

Der Gemeinderat hat den Änderungen der Uferschutzplanung USP C «ARA Worblental» sowie des Überbauungsplans Nr. 390 «Baulinien / Waldgrenzen / Waldabstandslinien» zugestimmt und die Planvorlage für die öffentliche Auflage freigegeben. Der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 wird beantragt, dieselben Änderungen sowie das Rodungsgesuch zu genehmigen.

 

Grundstückentwässerung Bahnstrasse 1-7

Die Vorplatzentwässerung des Werkhofareals (Bahnstrasse 1-7) entspricht nicht mehr den Richtlinien für die Liegenschaftsentwässerung – insbesondere was den Umschlag von wassergefährdenden Stoffen angeht. Sämtliches Platzwasser muss deshalb neu in die Mischwasserkanalisation (Schmutzwasser) eingeleitet werden, was entsprechende bauliche Massnahmen bedingt.

Mittlerweile steht das Bauprojekt. Um den Betrieb auf dem Areal nicht zu behindern, sollen die Arbeiten in fünf Bauphasen und vorbehältlich des Gemeindeversammlungsbeschlusses ab Herbst 2025 realisiert werden. Dafür wird ein Verpflichtungskredit von 858'000 Franken nötig.

Der Gemeinderat hat das Projekt «Vorplatzentwässerung Bahnstrasse 1-7», den Terminplan sowie die Projektorganisation genehmigt. Der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025 wird beantragt, für das Projekt einen Verpflichtungskredit von 858'000 Franken zu genehmigen.

 

Traktandenliste zur Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2025

Der Gemeinderat hat die Traktanden der nächsten Gemeindeversammlung wie folgt festgelegt:

  1. Gemeinderechnung / Ergebnisse 2024 – Kenntnisnahme, Beratung und Genehmigung
  2. Änderung Uferschutzplanung USP C «ARA Worblental» – Beratung und Genehmigung
  3. Grundstückentwässerung Werkhof; Baukredit – Beratung und Genehmigung
  4. Verschiedenes

 

Eröffnung zusätzliche Primarschulklasse im Rain

Die Anzahl Kinder, die auf das nächste Schuljahr in die 1. Klasse kommen, steigt stark an. Würden die Kinder auf die bereits bestehenden Klassen verteilt, wären diese bis ans absolute Limit gefüllt und weitere Mutationen könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb soll im Rain auf den Schulbeginn im August 2025 eine zusätzliche Primarschulklasse eröffnet werden.

Der Gemeinderat stimmt der Eröffnung einer zusätzlichen Primarstufenklasse auf das Schuljahr 2025/2026 zu, vorbehältlich der Genehmigung durch die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.

Gemeinderat von Ittigen.