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Inhalt

Besuchervisum Schweiz (bis zu drei Monaten)

Möchten Sie einen Gast bis zu drei Monaten in die Schweiz einladen? Als Gastgeber oder Gastgeberin verpflichten Sie sich, für den Lebensunterhalt des Gastes während des Aufenthalts in der Schweiz bis zu einem Betrag von 50'000 Franken aufzukommen. Die Garantie umfasst sämtliche Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Arzt, Spital, Unfall, Rückreise, usw.
 

Vorgehen
Der Gast muss sich bei der Schweizer Vertretung (Botschaft) im Ausland melden und das Formular «Verpflichtungserklärung» verlangen. Ausgefüllt schickt er dieses dem Gastgeber oder der Gastgeberin in die Schweiz. Der Gastgeber oder die Gastgeberin ergänzt das Formular und unterzeichnet die Verpflichtungserklärung. Diese wird mit folgenden Unterlagen der Einwohner- und Fremdenkontrolle zugestellt:

  • Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister (bei verheirateten Personen auch den Betreibungsregisterauszug des Ehepartners)

  • Lohnabrechnungen der letzten vier Monate (bei verheirateten Personen auch die Lohnabrechnungen des Ehepartners)

  • Bestätigung Krankenkasse für den Gast (Versicherungssumme 50'000 Franken, Sitz oder Filiale der Versicherungsgesellschaft muss in der Schweiz oder einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA sein)

Zugehörige Objekte

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