Inhalt
Wirtschaftliche Sozialhilfe
Die Verfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern übertragen den Gemeinden den Auftrag, den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die in Not geraten sind, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei soll nicht nur die materielle Bedürftigkeit, sondern auch deren Ursachen durch individuelle Beratung und Sozialhilfe behoben werden. In Ittigen ist die Abteilung Soziales mit dieser Aufgabe betraut.
Wer kann Hilfe beanspruchen?
Alle Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Ittigen können sich an die Sozialberatung wenden. Finanzielle Hilfe wird jedoch nur gewährt, wenn sich eine Person in einer finanziellen Notlage befindet, die nicht durch andere Mittel behoben werden kann. Beratung, Information und Vermittlung von Dienstleistungen werden hingegen allen Ratsuchenden gewährt. Die Dienstleistungen der Sozialberatung sind unentgeltlich.
Kontakt
Gemeinde IttigenWirtschaftliche Sozialhilfe
Rain 7
Postfach 226
3063 Ittigen
Tel. 031 925 22 32
Fax 031 925 22 99
Kontaktformular
Personen
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